Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
§1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zusatzvereinbarungen gelten für Verträge zwischen der Frank GmbH, mit Firmensitz- Pfandhausstr. 4, 36037 Fulda (nachfolgend auch Frank GmbH genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch Besteller genannt) über Veranstaltungen und die mietweise Überlassung von im Vertrag genannten Räumlichkeiten der Frank GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen nach Absprache. Diese sind fester Bestandteil des beigefügten Veranstaltungsvertrages. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden und bedürfen der Zustimmung der Frank GmbH.
§2 Vertragsabschluss / Partner / Haftung
2.1 Der Veranstaltungsvertrag ist abgeschlossen, sobald der Raum bestellt oder zugesagt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
2.2 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung durch den Besteller an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
2.3 Für eventuelle Beschädigungen an Haus und Inventar durch den Besteller oder seiner Gäste haftet der Besteller gegenüber der Frank GmbH.
2.4 Die Frank GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frank GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Frank GmbH beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Besteller vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Frank GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Frank GmbH auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, die Frank GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
§3 Leistungen / Preise / Zahlung
3.1 Die Frank GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Frank GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Besteller ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen zu vereinbarten und geltenden Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Besteller direkt oder über die Frank GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Frank GmbH verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die Preise der Frank GmbH Veranstaltungen sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Die Preise sind Direktpreise und somit nicht kommissionsfähig.
3.4 Bei Veranstaltungen die 6 Monate im Voraus gebucht werden, muss sich die Frank GmbH Preisanpassungen in Höhe von bis zu 20 % des ursprünglichen Angebotspreises vorbehalten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 20 % hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
3.5 Rechnungen der Frank GmbH sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu Bezahlen.
3.6 Die Frank GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Besteller eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Bestellers oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Frank GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Besteller kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Frank GmbH aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auch ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
§4 Rücktritt – FRANK GmbH
4.1 Hat die Frank GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Mitarbeitern und anderen Gästen sowie den Ruf des Hauses gefährdet, kann sie vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung vorzeitig beenden.
4.2 Politische Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung der Frank GmbH nicht gestattet.
4.3 Ferner ist die Frank GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
Höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; (z.B. Brand, Hochwasser, Fälle im Rahmen des Bundes-Infektionsschutzgesetz)
Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein;
der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist – kann die Frank GmbH vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche gegen die Frank GmbH können somit nicht geltend gemacht werden. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 3.6 oder 3.7 ein Schadensersatzanspruch der Frank GmbH gegen den Besteller bestehen, so kann die Frank GmbH diesen pauschalieren.
§5 Rücktritt des Bestellers (Stornierung)
5.1 Sofern zwischen der Frank GmbH und dem Besteller ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche bei der Frank GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Frank GmbH schriftlich ausübt.
§6 Technische Einrichtungen / Anschlüsse und sonstige Ausstattungen
6.1 Soweit die Frank GmbH für den Besteller auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Musikanlagen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Frank GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
6.2 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
6.3 Der Besteller hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
§7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Dinge
7.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Bestellers in den Veranstaltungsräumen der Frank GmbH – Diese übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Frank GmbH.
7.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige vom Besteller eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen.
7.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Besteller dies, darf die Frank GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
§8 Zusatzvereinbarung / Hausordnung
8.1 Mindestumsatz Raummiete
Buchungsvoraussetzung für Veranstaltungen ist ein garantierter Mindestumsatz, wie folgt:
• Küchenschmiede: 1000,00 € Brutto
• Restaurant 1906: 5500,00 € Brutto
Hierzu zählen keine Fremdleistungen und Waren, wie z.B. Floristik
Bei Unterschreitung des Mindestumsatzes wird die Different entsprechend in Rechnung gestellt.
8.2 Veranstaltungszeiten
Der Veranstaltungsraum Küchenschmiede steht dem Besteller bei Buchung ausschließlich am Veranstaltungstag zur Verfügung – Zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 3:30 Uhr am Folgetag.
Folgende Bedingungen sind somit unbedingt zu beachten:
•
Musikende: 03:00 Uhr am Folgetag
•
Ende des Ausschanks: 2:45 Uhr am Folgetag
•
Raumräumung: 3:30 Uhr am Folgetag
8.3 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit /Rechnungsstellung
Eine Verbindliche Teilnehmerzahl muss der Frank GmbH spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Diese Gästezahl ist die Grundlage für die Rechnungsstellung. Bis zu 10% Reduktion der zum Zeitpunkt genannten Gästezahl wird Preismindernd bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Höherer Ausfall kann bei der Rechnungsstellung nicht Preismindernd berücksichtigt werden.
Eine verbindliche Gästezahl muss der Frank GmbH Zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Besteller genannt werden.
8.4 Stornierungsbedingungen
Im Falle einer Stornierung werden dem Besteller folgende Kosten in Rechnung gestellt:
• Acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Mindestumsatzes
• Vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 100% des Mindestumsatzes
8.5 Personalkosten
8.5.1 Küchenschmiede
In der Küchenschmiede ist das Servicepersonal für die Veranstaltungsdauer nicht inklusive und wird wie folgt in Rechnung gestellt:
• Pro Serviceleitung: 45,00 € pro angefangene Stunde
• Pro Servicemitarbeiter: 35,00 € pro angefangene Stunde
8.5.2 Restaurant 1906
Im Restaurant 1906 ist das Servicepersonal bis 23 Uhr inklusive.
Ab 23:00 Uhr wird das Servicepersonal wie folgt in Rechnung gestellt.
• Pro Serviceleitung: 45,00 € pro angefangene Stunde
• Für Servicemitarbeiter: 35,00 € pro angefangen Stunde
8.5.3 Die Anzahl der erforderlichen Mitarbeiter wird von den Verantwortlichen der Frank GmbH festgelegt.
8.6 Speisen und Getränke
8.6.1 Die Auswahl der Speisen und Getränke muss spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn festgelegt werden. Diese Auswahl ist wird Bestandteil des Vertrages.
8.6.2 Mit Ausnahme von Kuchen darf der Besteller keine weiteren Speisen zum Verzehr mit zu einer Veranstaltung bringen. Für durch den Besteller mitgebrachten Kuchen übernimmt die Frank GmbH keine Haftung.
8.7 Brandschutz
Am Veranstaltungsort ist die Verwendung offenen Feuer und Pyrotechnik untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sprühfeuer, Wunderkerzen und Spitzkerzen.
8.8 Beschädigungen
Für Schäden an Haus und Inventar durch den Besteller selbst oder seine Gäste, haftet der Besteller. Die Frank GmbH behält sich vor entsprechende Kosten für unverhältnismäßigen Glasbruch in Rechnung zu stellen.
8.9 Reinigung
8.9.1 Sofern der Veranstaltungsraum der FRANK GmbH vom Besteller in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Frank GmbH übergeben wird, ist die Endreinigung im Veranstaltungspreis enthalten.
8.9.2 Jeder Reinigungsmehraufwand wird dem Besteller mit 100,00 € in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Verunreinigungen durch Konfetti, Streudekoration, o.Ä. Die Frank GmbH behält sich vor eventuell anfallende Zusatzkosten für Malerarbeiten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
8.10 Dekorationen
Der Besteller hat die Dekorationsvorgaben der Frank GmbH zu berücksichtigen.
§9 Datenschutz
Die Frank GmbH verpflichtet sich personenbezogene Daten im Rahmen der EU-DSGVO zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Besteller stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu, insofern sie im Rahmen der Veranstaltung benötigt werden.
§10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Fulda
10.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. § 306 Abs. 1 BGB
§11 Zustimmungserklärung
Mit Vertragsunterzeichnung stimmt der Besteller den vorangegangenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zusatzvereinbarungen für die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Frank GmbH oder mit der Frank GmbH zu.